Freitag, 8. April 2016

Traurige Nachricht: Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des VIII. Senats des BFH zu VIII R 34/13 nicht an!

Heute habe ich in meiner Eingangspost den Beschluss des 2. Senats des BVerfG vorgefunden, wonach meine Verfassungsbeschwerde in Sachen nachträgliche Werbungskosten bei Nacherklärungen nicht zur Entscheidung angenommen wird.

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