Heute habe ich in meiner Eingangspost den Beschluss des 2. Senats des BVerfG vorgefunden, wonach meine Verfassungsbeschwerde in Sachen nachträgliche Werbungskosten bei Nacherklärungen nicht zur Entscheidung angenommen wird.
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
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