Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Gastronomie-Fall entschieden, dass im Rahmen einer Außenprüfung Belege aus einem Folgejahr im Rahmen eines sog. internen Betriebsvergleichs herangezogen werden dürfen.
Konkret ging es um zwei sog. Z-Bons aus Folgejahren.
Die Revision wurde zugelassen.
Az.: 13 K 3812/15, Urteil vom 24.11.2107
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