Dienstag, 13. Februar 2018

Schlechte Nachrichten für Gastronomie-Betriebe

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Gastronomie-Fall entschieden, dass im Rahmen einer Außenprüfung Belege aus einem Folgejahr im Rahmen eines sog. internen Betriebsvergleichs herangezogen werden dürfen.

Konkret ging es um zwei sog. Z-Bons aus Folgejahren.

Die Revision wurde zugelassen.

Az.: 13 K 3812/15, Urteil vom 24.11.2107

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen