Donnerstag, 2. August 2018

Besteuerung der privaten Nutzung von dienstlichen E-Autos

Über die Besteuerung der privaten Nutzung von elektrisch angetriebenen Dienstwagen wird überall berichtet. Leider hat aber die Redaktion des Bonner General-Anzeigers nicht verstanden, um was es geht. Dort ist vom halben Steuersatz die Rede. Das ist - mit Verlaub - Blödsinn! Bei E-Autos soll die private Nutzung nicht mit mit einem Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden, sondern nur mit einem halben Prozent. 

Ein bisschen Sorgfalt bei der Recherche täte der Presse gut.

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