Dienstag, 24. März 2020

Der Kampf um vollständige Akteneinsicht

Die Begriffe "Aktenvollständigkeit" und "Aktenwahrheit" scheinen in vielen Strafsachenfinanzämtern nicht bekannt zu sein.

So habe ich in einem Fall, in dem meinem Mandanten Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, die Mitteilung erhalten, in die Akte des (angeblichen) Haupttäters werde mir mit Blick auf § 30 AO keine Einsicht gewährt.

Ich sollte ergänzen, dass in der Sache auch Durchsuchungsbeschlüsse ergangen sind, die u. a. auch auf den Beihilfevorwurf gestützt werden.

Da bleibt am Ende nur die Beschwerde gegen die Durchsuchungsbeschlüsse nebst Akteneinsichtsgesuch, damit man die Beschwerde auch wirklich begründen kann. 


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