Sonntag, 1. März 2020

"Illegale" Zigaretten und Strafzumessung

Vergangene Woche habe ich mit einem ehemaligen Strafkammervorsitzenden gesprochen, der sein Augenmaß behalten hat. Wir sprachen über Zigarettenhandel. Da der regelmäßig im Rahmen einer Bande stattfindet, liegt ein besonders schwerer Fall im Sinne von § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO vor. damit ist dann eine Strafrahmenverschiebung verbunden, so dass auch für 1.500,00 EUR Steuerschaden sechs Monate Freiheitsstrafe vorgesehen sind.

Mein Gesprächspartner wies zurecht darauf hin, dass das völlig unangemessen ist, wenn man bedenkt, dass es für Schäden in Millionenhöhe fünf oder sechs Jahre gibt.


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