Montag, 2. März 2020

Wenn Anwälte ihren Job machen

Wenn Anwälte ihren Job machen, dann kann es ihnen passieren, dass sie wegen Strafvereitelung verfolgt werden:






"Es sei der Eindruck entstanden, dass die Anwälte Bankangestellte vor den Polizeikräften abschirmen wollten."


Ich verstehe das so, dass die Anwälte Spontanvernehmungen verhindern wollten. Der Durchsuchungsbeschluss berechtigt zur Durchsuchung, nicht aber zur Nutzung von Räumen der Bank (oder eines Unternehmens) für Vernehmungen. Insoweit gilt das Hausrecht der Bank fort. 

Ich glaube, dass es um Einschüchterung geht und zwar nicht nur auf den konkreten Fall bezogen. Die Ermittlungen sollen auch generalpräventiv wirken.

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