Donnerstag, 2. Januar 2020

Unternehmer - Die Hilfsbeamten der Finanzverwaltung

Hilfsbeamter ist ein heute nicht mehr gebräuchlicher Begriff. Polizisten wurden als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft bezeichnet.

Der Begriff ist für mich aber auch heute noch aktuell. Unternehmer sind Hilfsbeamte. Warum? Ganz einfach: Sie machen für den Staat die Arbeit - ohne Bezahlung. Allmonatlich berechnen sie auf die von Ihnen gezahlten Löhne und Gehälter anfallende Lohnsteuer, melden diese bei zuständigen Finanzamt an und führen sie dorthin ab. Die Finanzverwaltung weiß nun, wer was verdient und hat das Geld schon in der Tasche. 

Und wehe der Unternehmer macht einen Fehler. Dann haftet er und ein Steuerstrafverfahren ist auch nicht fern.

Muss das so sein? Nein! Ich meine, der Staat sollte die Frage der von Arbeitnehmern zu zahlenden Steuern mit diesen direkt klären. Er könnte z. B. von Arbeitnehmern genau wie von Unternehmern Einkommensteuervorauszahlungen verlangen. Die Lohnsteuer ist im Grunde nämlich nichts anderes als eine Einkommensteuervorauszahlung, die allerdings für den Unternehmer mit viel Aufwand verbunden ist.  

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