Samstag, 3. März 2018

Was muss in einer Anklageschrift stehen?

Mit dieser Frage hat sich nun der BGH in seinem Urteil vom 09.01.2018 zu 1 StR 370/17 bezogen auf Steuerhinterziehung auseinandergesetzt. 

An eine Anklageschrift sind nicht die Anforderungen zu stellen, die der BGH für Urteilsbegründungen fordert. Daher gehört auch eine Berechnung des Verkürzungserfolgs nicht zwingend in die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen