Montag, 12. März 2018

Und täglich grüßt das Murmeltier - Anzeigepflichten von Beratern

Das Thema kommt mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder in die Medien - so auch heute.

Im Bonner General-Anzeiger finde ich heute einen Artikel, in dem (erneut) darauf hingewiesen wird, dass Berater (im Sinne von Steuerberatern und Anwälten) auf aggressive Steuergestaltungen hinweisen müssen, wenn von der EU geplante Regeln Gesetzeswirklichkeit werden; der Name des oder der betroffenen Steuerpflichtigen ist dabei anzugeben. 

Mandatsgeheimnis? Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant? Wird alles völlig überschätzt. 

Bleibt die Frage, wann denn eine Gestaltung aggressiv ist. Mögliche Antworten:

1.
Der Berater hat Kenntnisse des Steuerrechts, die über die Kenntnisse des Steuerrechts eines Bundestagsabgeordneten mit abgebrochenem Studium der Theologie hinausgehen.

2.
Ein Betriebsprüfer ist mit der Gestaltung nicht einverstanden.

3.
Die Gestaltung ist irgendwie nicht gerecht.




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