Mittwoch, 27. April 2016

LuxLeaks - Ist der Strafprozess gegen die "Whistleblower" ein Skandal?

Meine klare Antwort lautet: Nein!

Die Angeklagten haben nach meiner Einschätzung gegen geltendes Recht verstoßen und werden nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen. Ihnen passiert also genau das, was z. B. einem Steuerhinterzieher blüht.

Mit Kopfschütteln nehme ich zur Kenntnis, was nicht nur linke Politiker zum Prozess äußern. Von Orden ist die Rede. Es mag sein, dass in Luxemburg Vereinbarungen mit Unternehmen geschlossen worden sind, die z. B. das Steueraufkommen in Deutschland geschmälert haben. Aber: Steuervermeidung ist anders als Steuerhinterziehung nicht strafbar. 

Fazit: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Und das gilt für alle Straftäter, für Steuerhinterzieher und Geheimnisverräter gleichermaßen. Es gibt keine guten Straftaten. Und Straftäter verdienen keinen Orden.


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