Sonntag, 14. Februar 2021

Augen auf bei der Auswahl des Verteidigers oder der gute Rat des Steuerberaters

Vergangene Woche wurde ich von einem Gastronomen kontaktiert, der eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen muss. Der Prüfer geht nach dem, was mir erzählt wurde, von Schwarzeinkäufen aus; ein Steuerstrafverfahren ist bislang nicht eingeleitet. Das bereitet dem Gastronomen berechtigte Sorgen.

Ich erläutere §§ 393 AO, 10 BpO und rate - trotzdem - zu besonnenem Handeln. Ein Termin mit dem Steuerberater soll vereinbart werden, damit ich mir noch ein besseres Bild machen kann. Der Steuerberater weiss es besser: "Bloß keinen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommen die noch auf dumme Gedanken."

Wie immer gilt: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist unbezahlbar!

Sonntag, 7. Februar 2021

Update zum Seminar am 19.02.2021 beim Aachener Anwaltverein

Das Seminar soll nun online stattfinden. 

 

Das haben wir am Donnerstag so besprochen. Auf der Seite des Aachener Anwaltverein ist die Seminarankündigung allerdings noch nicht geändert.


Hier noch einmal die Themen: B

Berichtigungsanzeifen und -erklärungen in der Praxis

Der Kampf um vollständige Akteneinsicht

Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens

Aktuelle Fragen

Prävention und Vorsorge

 

Seminardauer: 6 Stunden

 

Hier kann man sich anmelden:

Anmeldung online 

Donnerstag, 21. Januar 2021

Seminarankündigung: Steuerstrafrecht am 19.02.2021 bei Aachener Anwaltverein

Hier die Themen: B

Berichtigungsanzeifen und -erklärungen in der Praxis

Der Kampf um vollständige Akteneinsicht

Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens

Aktuelle Fragen

Prävention und Vorsorge

 

Seminardauer: 6 Stunden

 

Hier kann man sich anmelden:

Anmeldung online 

Sonntag, 17. Januar 2021

Steuern sind legaler Raub!

Sie meinen, diese Überschrift ist polemisch? Dann lesen Sie diesen kleinen Erfahrungsbericht:

Die A GmbH meldet im Mai 2016 Insolvenz an. Die Geschäftsführer erhalten für diesen Monat kein (!) Gehalt mehr. Der Steuerberater meldet aber noch Gehaltszahlungen bzw. Lohnsteuer an das Finanzamt.

Wieso oft, tritt der Herr Insolvenzverwalter - höflich gesagt - sehr selbstbewusst auf und fordert die beiden Geschäftsführer auf, sich aus allem herauszuhalten. Das tun sie - leider. Die Lohnsteuerforderungen werden zur Tabelle angemeldet, niemand widerspricht. Die Forderungsanmeldung müssen die Geschäftsführer nach § 166 AO gegen sich gelten lassen. Das ist Rechtsprechung des BFH.

Es kommt, wie es kommen muss: Gegen die Geschäftsführer ergehen Haftungsbescheide. M. a. W.: Sie sollen Lohnsteuer auf Gehälter zahlen, die sie nicht bekommen haben. Wir beantragen - Festsetzungsverjährungsfrist war noch nicht abgelaufen - Änderung der Lohnsteuerfestsetzung nach § 168 Satz 2 AO. Das Finanzamt anwortet, es gelte § 130 AO, weil die Festsetzung durch Anmneldung ja ein rechtswidriger Verwaltungsakt sei. Aber es sei ermessensgerecht,  nicht nach besagter Vorschrift zu ändern und die Lohnsteuer einzufordern.

Bleiben Sie nun bei Ihrer Meinung, dass meine Überschrift polemisch ist?

Donnerstag, 29. Oktober 2020

beA - Immer mal was neues

Ja, irgendwie bin ich selber schuld. Ich habe die PIN mehrfach falsch eingegeben und soll den Bedienzähler zurücksetzen. Telefonisch Support erbeten. E-Mail mit Link zum Herunterladen einer Software kommt. Super. Die Software gibt es auch für Mac OS.

Aber: Sie ist veraltet (Stand 1/2020) und wird daher von meinem Mac nicht akzeptiert.

Was nun? 

Dienstag, 20. Oktober 2020

Oh, wie schön ist Panama

Das werden sich die Gründer der Kanzlei Mossack Fonseca denken und in Panama bleiben. Sie werden nämlich nun aufgrund internationaler Haftbefehle gesucht. Als Staatsbürger Panamas werden sie aber von Panama nicht ausgeliefert.

Spiegel online berichtet hier.



Montag, 5. Oktober 2020

Sammelauskunftsersuchen Amazon - Steuerfahndung ermittelt.

Aktuell werten Steuerfahndungsstellen Auskünfte aus einem Sammelauskunftsersuchen von AMAZON aus. Es besteht der Verdacht, dass Einkünfte nicht zutreffend erklärt worden sind.

Erste Durchsuchungen haben bereits stattgefunden.

Für Selbstanzeigen bleibt allenfalls noch wenig Zeit.