Sonntag, 14. Februar 2021

Augen auf bei der Auswahl des Verteidigers oder der gute Rat des Steuerberaters

Vergangene Woche wurde ich von einem Gastronomen kontaktiert, der eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen muss. Der Prüfer geht nach dem, was mir erzählt wurde, von Schwarzeinkäufen aus; ein Steuerstrafverfahren ist bislang nicht eingeleitet. Das bereitet dem Gastronomen berechtigte Sorgen.

Ich erläutere §§ 393 AO, 10 BpO und rate - trotzdem - zu besonnenem Handeln. Ein Termin mit dem Steuerberater soll vereinbart werden, damit ich mir noch ein besseres Bild machen kann. Der Steuerberater weiss es besser: "Bloß keinen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommen die noch auf dumme Gedanken."

Wie immer gilt: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist unbezahlbar!

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