Donnerstag, 8. Juni 2017

Neues aus Absurdistan

Heute erreicht mich ein  Schreiben eines Kölner Finanzamts. In einer GmbH soll es zu verdeckten Gewinnausschüttungen gekommen sein. Die will man meinem Mandant, der nicht an der GmbH beteiligt ist, zu 50 % zurechnen, weil er Buchführungsaufgaben für die GmbH erledigt hat.

Da will jemand ganz neue Wege an Gesetz und Rechtsprechung vorbei beschreiten und fordert obendrein auf, aus anderen Gründen eingelegte Einssprüche gegen Einkommensteuerbescheide zurückzunehmen, weil man ja nun diese neue Superduperrechtsauffassung vertritt.

Antwort: Machen wir nicht und melden im Übrigen - vor diesem Schreiben war ich für den Mandanten nur im Hinblick auf eine Haftungsinanspruchnahme tätig - Amtshaftungsansprüche an.


Freitag, 2. Juni 2017

Immer eine Reise wert: Luxemburg

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg sind nicht  nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sehr interessant. Daher habe ich mich entschlossen, meine fallweise Zusammenarbeit in eine feste Kooperation mit Rechtsanwältin Christina Büch (www.rae.lu) umzuwandeln.

Frau Büch war viele Jahre für Banken in Luxemburg tätig. Nach ihrem Wechsel in die Anwaltschaft betreut sie vermögende Privatkunden u. a. als sog. Family Office. 

Mittwoch, 31. Mai 2017

Anforderung von Erträgnisaufstellungen ruft Compliance-Abteilung auf den Plan

In Deutschland kennen wir das Problem schon länger: Wenn die Bank Kenntnis davon erlangt, dass ein Kunde eine Selbstanzeige abgeben will, weil er Erträgnisaufstellungen für viele Jahre anfordert, muss eine Geldwäscheverdachtsanzeige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 GWG erstattet werden.  Das ergibt sich aus einem Rundschreiben der BaFin vom 05.03.2014.

Nun befinden sich die Schwarzgeldkonten in Deutschland lebender Steuerbürger eher selten in Deutschland. Eine Kollegin berichtete mir allerdings, dass die Anforderung von Bankunterlagen für eine Selbstanzeige nun auch in Luxemburg in einem Fall der Compliance-Abteilung vorgelegt worden ist. Es ist nicht ganz klar, was die Compliance-Abteilung aus der Vorlage macht und wem sie ggfls. berichtet. Es ist aber Vorsicht geboten. Daher sollte in solchen Fällen sofort mit einer Selbstanzeige auf der Grundlage von Schätzungen reagiert werden.

Donnerstag, 11. Mai 2017

Malta und § 138 Abs. 2 AO

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass vielen Steuerberatern § 138 Abs. 2 AO nicht bekannt ist. Nach dieser Vorschrift sind - grob ausgedrückt - Standbeine im Ausland bei der Finanzverwaltung anzumelden. Wird das unterlassen, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 AO vor (und noch keine Steuerhinterziehung).

Was die "Malta-CD" anlangt, stelle ich mir die Frage, ob die CD gegen Entgelt zugespielt wurde, was Herr Walter-Borjans verneint. Und wenn Herr Walter-Borjans davon spricht, dass er schon lange Hinweise auf ein europäisches Panama gehabt habe, frage ich mich auch, warum denn so ganz plötzlich ein weißer Ritter mit Daten auftaucht. 

Uli Hoeneß meldet sich zu Wort

Für Uli Hoeneß und sein Lebenswerk habe ich große Sympathie. Wass er als Unternehmer und Chef des FC Bayern geschafft hat, verdient Applaus.

Zumindest unglücklich sind aber seine aktuellen Äußerungen zu seiner Selbstanzeige. Die war nach allem, was ich weiß, nicht vollständig, was sicherlich auch der großen Eile, mit der sie erstellt wurde, geschuldet ist. Ist die Selbstanzeige nicht vollständig, führt sie nicht in die Straffreiheit und zwar völlig unabhängig davon, ob man guten Willens war oder nicht. Es gilt: Entweder, oder!

Ist seine Bewährungszeit eigentlich abgelaufen? 

Dienstag, 9. Mai 2017

Interessanter Artikel in der SZ

Zitat:

"Wenn überhaupt, wird eine Steuerreform mit dem Argument der Umverteilung begründet: Es könne doch nicht sein, dass kleine und mittlere Einkommen immer stärker belastet würden, während Vermögende und Unternehmen geschont würden. Damit aber wird die Diskussion grundsätzlich falsch aufgezäumt. Denn beim notleidenden deutschen Steuersystem geht es weniger um eine Schere zwischen Arm und Reich - sondern um eine zwischen Staat und Bürgern."

Der letzte Satz ist genau richtig!

Den ganzen Artikel findet man hier:

Montag, 8. Mai 2017

Herr Oppermann meldet sich zu Wort

Der Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der "Spionage-Affäre" rund um den Handel mit sog. Steuer-CDs zu Wort gemeldet und Wolfgang Schäuble angegriffen, der zur Mäßigung aufgerufen hat.

Hätte der damals, als Herr Steinbrück mit der Kavallerie in die Schweiz einrücken wollte, auch schon tun können. Hat er aber nicht.

Und natürlich muss er frei jeglicher Sachkenntnis auch anführen, Schäuble habe schon immer auf der falschen Seite gestanden und dem Abkommen mit der Schweiz zur pauschalen Abgeltung von Steuerverkürzungen das Wort geredet. Es sei der SPD zu verdanken, dass das Abkommen nicht in Kraft getreten sei. Mit den gestohlenen Daten sei man besser gefahren. Nun stimmt das leider nicht. Die pauschale Besteuerung nach dem Abkommen hätte in sehr vielen Fällen weitaus mehr Geld in die Kassen gespült als die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz nach dem EStG. Und der Aufwand wäre weitaus geringen gewesen. Das Geld für den Ankauf gestohlener Daten hätte man sich sparen können und den mit der Auswertung der Daten verbundenen Aufwand, der vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag steht, auch.

Man merkt, dass der Bundestagswahlkampf naht. Da müssen halt ein paar Fake-News her.

Bleibt anzufügen, dass Herr Oppermann natürlich keine Einwände hat, wenn der Bundesnachrichtendienst in den Ankauf gestohlener Daten involviert ist.