Samstag, 28. Mai 2022

Save the dates - Seminare im November 2022

 Am 07.11.2022 werde ich online bei der Deutschen Anwaltakademie zum Thema

"Tax Compliance für den Mittelstand"

vortragen (Seminar 62160-22).

Am 10.11./11.11.2022 folgt der Klassiker

"Wirtschafts- und Steuerstrafrecht"

in Frankfurt (Seminar 12260-22). Dort werde ich wieder mit meiner Kollegin Simone Lersch und meinem Kollegen Prof. Dr. Michael Tsambikakis zu ein paar Basics und aktuellen Themen vortragen.  


Samstag, 14. Mai 2022

UFED Cloud Analyzer - Ein Update

 Zu diesem Analyse-Tool habe ich ich mich in der Vergangenheit schon mehrfach geäußert.

Zwischenzeitlich ist der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 24.08.2021 zu 4 Qs 59/21 in den Fokus gerückt. Diana Nadeborn (StraFO 4/2022) und Eren Basar (Juris) haben  dazu Stellung genommen und die Entscheidung zutreffend als falsch eingeordnet.

Ich kenne die Entscheidung aus Gründen schon länger und durfte feststellen, dass das Landgericht Koblenz mehr oder weniger abschreibt, was die Staatsanwaltschaft in ihren Stellungnahmen ausgeführt hat.

Cum grano salis kann man sagen, dass nach Ansicht des Gerichts Praktikabilitätsgründe einen Grundrechtseingriff rechtfertigen.

Das war dann auch die Auffassung von Staatsanwälten auf den diesjährigen Kölner Tagen Steuerfahndung, die diese im Rahmen eines ausgezeichneten Vortrags des Kollegen Tobias Schwartz äußerten.

Leider wurde gegen die Entscheidung des Landgerichts Koblenz keine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wollen wir hoffen, dass das bei einer vergleichbaren Entscheidung in der Zukunft anders ist.

Wichtig ist aber auch folgendes: Bayern setzt neben Rheinland-Pfalz den UFED Cloud Analyzer ein, bei NRW "weiß man es nicht so genau". 

Bleibt zu erwähnen, dass der Wortlaut des § 110 Abs. 3 StPO den Einsatz dieses Tools nicht deckt ("von dem Medium aus ...").



Mittwoch, 6. April 2022

Hanno Berger vor Gericht - Der Skandal hinter dem Skandal

Die Medienberichterstattung zumVerfahren gegen Hanno Berger kann bei einem unbefangenen Betrachter der Eindruck erwecken, Hanne Berger sei der Staatsfeind Nr. 1. Ich will nicht ausschließen, dass sie vom Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 09.03.2021 zu 2 Ws132/20 und insbesondere von dessen Wortlaut inspiriert ist.

Die Einordnung der Cum Ex - Geschäfte als Steuerhinterziehung ist höchstrichterlich bestätigt. Gleichwohl wird bei einem jeden Beschuldigten zu prüfen sein, ob und wie er sich - vorsätzlich - an Steuerstraftaten beteiligt hat.

War´s das? Nein! Der zitierte Beschluss des OLG Frankfurt/Main ist ein Skandal. Er bricht mit dem auch vom BGH getragenen Konsens, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung den des Betruges verdrängt. Natürlich darf jedes Gericht eine Rechtsprechungsänderung anstoßen. Darum ging es dem OLG aber nicht. Der Betrugsvorwurf wurde allein mit dem Ziel erhoben, die Auslieferung von Hanno Berger zu erreichen. Mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung allein wäre sie nämlich nicht zu erreichen gewesen.

Und das ist ein Skandal! 

Der Rechtsstaat ist nämlich für alle da.

Donnerstag, 13. Januar 2022

Die Haftung für fremde Steuerschulden - Termin 16.02.2022

Die Haftung für fremde Steuerschulden bei Goldwerth.

Das Thema Haftung wird uns auch 2022 begleiten und sollte nicht nur von Fachanwälten für Steuerrecht, sondern auch von Gesellschaftsrechtlern und Strafverteidigern im Auge behalten werden.