Samstag, 14. Mai 2022

UFED Cloud Analyzer - Ein Update

 Zu diesem Analyse-Tool habe ich ich mich in der Vergangenheit schon mehrfach geäußert.

Zwischenzeitlich ist der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 24.08.2021 zu 4 Qs 59/21 in den Fokus gerückt. Diana Nadeborn (StraFO 4/2022) und Eren Basar (Juris) haben  dazu Stellung genommen und die Entscheidung zutreffend als falsch eingeordnet.

Ich kenne die Entscheidung aus Gründen schon länger und durfte feststellen, dass das Landgericht Koblenz mehr oder weniger abschreibt, was die Staatsanwaltschaft in ihren Stellungnahmen ausgeführt hat.

Cum grano salis kann man sagen, dass nach Ansicht des Gerichts Praktikabilitätsgründe einen Grundrechtseingriff rechtfertigen.

Das war dann auch die Auffassung von Staatsanwälten auf den diesjährigen Kölner Tagen Steuerfahndung, die diese im Rahmen eines ausgezeichneten Vortrags des Kollegen Tobias Schwartz äußerten.

Leider wurde gegen die Entscheidung des Landgerichts Koblenz keine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wollen wir hoffen, dass das bei einer vergleichbaren Entscheidung in der Zukunft anders ist.

Wichtig ist aber auch folgendes: Bayern setzt neben Rheinland-Pfalz den UFED Cloud Analyzer ein, bei NRW "weiß man es nicht so genau". 

Bleibt zu erwähnen, dass der Wortlaut des § 110 Abs. 3 StPO den Einsatz dieses Tools nicht deckt ("von dem Medium aus ...").



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