Sonntag, 11. Oktober 2015

Lasten im Keller

Das ist die Überschrift eines Artikels in der heutigen Welt am Sonntag kompakt.

Es geht um das Schwarzgeld im Erbe. Auf das Problem, das Erben haben können, wenn sie damit nicht richtig umgehen, kann nicht oft genug hingewiesen werden. 

Stellen Erben fest, dass der Erblasser über ein Auslandskonto verfügt hat, das nun Ihnen gehört, müssen sie nicht nur die künftigen Erträge versteuern, sondern auch etwaige unzutreffende Steuererklärungen des Erblassers für die noch nicht festsetzungsverjährten Jahre korrigieren, vgl. § 153  Abs. 1 Satz 2 AO. Dabei ist von der verlängerten Festsetzungsfrist von zehn Jahren nach § 169 Abs. 2  Satz 2 AO auszugehen - unter Beachtung der Anlauf- und Ablaufhemmungstatbestände der §§ 170, 171 AO.

Nach durchaus ernst zu nehmenden Quellen schlummert im Ausland immer noch viel Schwarzgeld. Nicht nur Liechtenstein und die Schweiz waren früher ein sicherer Hafen für Steuerhinterziehung. 

Sonntag, 4. Oktober 2015

Briefkastensitz und Vorsteuerabzug

Wer mit Umsatzsteuerhinterziehungsfällen zu tun hat, kennt die Rechtsprechung des BFH zum Briefkastensitz. Noch in seinem Beschluss vom 26.09.2014 zu XI S 14/14 hat der BFH ausgeführt, dass die Angabe einer Anschrift, an der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keine geschäftlichen Aktivitäten stattfinden, (grundsätzlich) nicht als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung ausreiche.

Diese Auffassung sieht das Finanzgericht Köln ausweislich seines Urteils vom 28.04.2015 zu 10 K 3803/13 angesichts der technischen Entwicklung als überholt an. Die bloße postalische Erreichbarkeit unter der angegebenen Anschrift sei ausreichend. 


Samstag, 26. September 2015

Das Märchen vom Erben, dem das Unternehmen einfach so in den Schoß fällt

VW-Affäre und Flüchtlingsdrama beherrschen aktuell die Medien. Heute lese ich aber in einer Tageszeitung unter der Überschrift "Ein maßvoller Preis" einen Kommentar zur anstehenden Reform der Erbschaftsteuer. 

Es geht um Verschonung von Erben, die ein Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze sichern. Der Kommentator meint, dass sei ein Privileg. Wenn dieses, wie geplant, "in sehr geringem Umfang abgeschmolzen" werde, sei das maßvoll. 

Solcherlei kann nur ein Journalist behaupten, der in der heutigen Zeit kein Unternehmen führt bzw. führen muss. Der technische Fortschritt (Industrie 4.0) erfordert vorausschauendes Denken und auch schon jetzt Umstrukturierungen, wenn ein Unternehmen auch noch in 10 oder 15 Jahren erfolgreich sein soll.

Und irgendwie stößt er auch in das Horn all derer, die behaupten, dass die Erben für ihr Erbe nichts geleistet haben. Wer den Mittelstand kennt, der weiß, dass Erben in sehr vielen Fällen schon Jahre vor dem Übergang des Unternehmens auf sie im Unternehmen tätig waren und zu dessen Erfolg und Wert beigetragen haben. 

Mittwoch, 9. September 2015

Das Märchen von der unzweifelhaften Verwertbarkeit von gestohlenen Bankdaten im Strafprozeß

Immer wieder wird von Politikern behauptet, dass es ganz unzweifelhaft sei, dass von Datendieben angekaufte Daten-CDs in Strafverfahren gegen Steuerhinterzieher verwertet werden können und man daher auch weiterhin solche CDs kaufen werde.

Vielleicht sollten Politiker Urteile ganz lesen. Gut, zuweilen sind Urteile ziemlich lang und ausführlich. Aber aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 24.02.2014 zu VGH B 26/13 ergibt sich genau das Gegenteil dessen hervorgeht, was Politiker behaupten:

 "3. Die rechtswidrige oder strafbare Erlangung eines Beweismittels durch eine Privatperson führt nur in Ausnahmefällen zu einer Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren.

a) Im Hinblick auf den Ankauf von Steuerdaten-CDs ist es jedoch denkbar, dass zukünftig gleichsam mosaikartig eine Situation entstehen könnte, die es als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Handeln eines privaten Informanten, der in rechtswidriger oder strafbarer Weise ausländische Bankdaten deutscher Steuerpflichtiger übermittelt, der staatlichen Sphäre zuzurechnen. Die Verwertbarkeit für das Besteuerungsverfahren führt nicht automatisch zu einer Verwertbarkeit im Strafverfahren.

b) Die Gerichte sind daher zukünftig auch gehalten, zu überprüfen, wie sich das Ausmaß und der Grad der staatlichen Beteiligung hinsichtlich der Erlangung der Daten darstellen. Für die Frage der Zurechnung können auch ein gegebenenfalls erheblicher Anstieg von Ankäufen ausländischer Bankdaten und eine damit verbundene Anreizwirkung zur Beschaffung dieser Daten von Bedeutung sein."

(Wörtliches Zitat der dem Urteil in NJW 2014, 1434 ff. vorangestellten Leitsätze.)

Montag, 24. August 2015

INSIKA - Walter-Borjans greift Schäuble an

Der Bonner General-Anzeiger berichtet heute, dass NRW-Finanzminister Walter-Borjans Bundesfinanzminister Schäuble im Hinblick auf die Einführung von INSIKA, einem System zur Verhinderung von Kassenmanipulationen, Verzögerungstaktik vorwirft. 

Viele fordern die Einführung von INSIKA und meinen, damit könne man Schwarzgeldumsätze insbesondere in der Gastronomie verhindern. Sie verschweigen eines: Es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Führung einer Registrierkasse. Die  sog. offene Ladenkasse ist und bleibt erlaubt.




Sonntag, 23. August 2015

Bodo Ramelow und die Menschenwürde

Gestern hatte ich nach meinen Terminen in Berlin Zeit, bei Facebook zu stöbern. Dabei bin ich auf einen Konversation gestoßen, an der sich der gute Herr Ministerpräsident Ramelow beteiligt hat. Es ging ihm unter anderem um Thügida, "Nazi Mörder vom NSU" - und Steuerhinterzieher. Es ist schon reichlich merkwürdig, dass er Naziverbrecher und Steuerhinterzieher in einem Atemzug nennt. Aber es schlägt dem Fass den Boden aus, wenn, wie geschehen, Steuerhinterziehern und anderen Straftätern, also auch Naziverbrechern, die Menschenwürde abgesprochen wird. Von einem Ministerpräsidenten! Von der Partei "Die Linke", deren Klarname SED lautet.

Art. 1 GG gilt für jeden Menschen, also auch für Straftäter, egal, was sie getan haben. Und sie unterliegt der sog. Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG. Ob Herr Ramelow das weiß? Wahrscheinlich nicht. Ich befürchte aber, dass ich bei Übernahme der Bundesregierung durch Rot-Rot-Grün sofort das Land verlassen muss. Denn dann wird - anders kann ich solcherlei Auslassungen nicht verstehen - nicht nur der Geist von Ulbricht und Honnecker wehen, sondern wahrscheinlich auch alles daran gesetzt werden, die, die nicht rechtzeitig geflüchtet sind, mit den bekannten Mitteln eines Arbeiter- und Bauernparadieses im Land zu halten.  

Ich habe die Konversation übrigens über mein Facebook-Account geteilt.