Montag, 10. Februar 2025

Die Dienststellenleitung meldet sich - Ein Update zu Richter dürfen sich irren und Finanzbeamte täuschen

 Diese Rückmeldung war erwartbar:

Ja, es seien irrtümlich zwei Bescheide ergangen. Der Fahndungsbericht sei eben zwei Mitarbeitern zugegangen und von diesen bearbeitet worden. Beide hätten sich jeweils als zuständig angesehen, weil sie jeweils einen anderen Schenker angenommen hätten. Störgefühl der Amtsleitung des Finanzamts Velbert? Keines. Entschuldigung sowieso nicht. Muss der Bürger halt sehen, wie er damit umgeht.

In dem fraglichen Telefonat habe die Dame von der Rechtsbehelfsstelle beim zweiten Bescheid keinen Anlass für die Annahme des Vorliegens eines Vorbehalts der Nachprüfung gegeben. Der Anwalt sei ja Fachanwalt für Steuerrecht. Er hätte halt aufpassen müssen. Frau R. von der Rechtsbehelfstelle sei eine versierte Mitabreiterin und habe zutreffend gehandelt. 

Prima. Da muss sich das Finanzamt Velbert  nicht wundern, wenn ihm Mitarbeiter von der Stange gehen. Hütchenspiel, Schneeballsysteme und Enkeltrick sind halt einträglicher.

 

  

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