Mittwoch, 10. März 2021

Durchsuchung im Finanzamt

Webel analysiert in der PStR 2021, 73, die Rechtsprechung der Finanzgerichte - auch des BFH - zum Schutz eines Anzeigenerstatters durch das Steuergeheimnis. Er stellt zutreffend fest, dass die Finanzgerichte dem Anzeigenerstatter Anonymität zubilligen, während die Strafgerichte diese richtigerweise verneinen.

Schmunzeln musste ich bei seinem Hinweis, dass die Rechtsprechung der Finanzgericht die Finanzbehörden nicht vor Durchsuchungsbeschlüssen und Durchsuchungen sowie Aktenbeschlagnahmen schütze. Zur Durchsetzung seines Offenbarungsinteresses müsse der Beschuldigte ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Unbekannt anstrengen.

Charmante Idee! Aber werden die Ermittlungsbehörden und -richter da mitspielen? Und was ist, wenn sich der Verdacht bestätigt? Stichwort: Strafzumessung.

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