Dienstag, 26. Mai 2020

Cum Ex - Kuscheln oder verteidigen

Ich habe hier gestern einen Bericht im Handelsblatt geteilt. In diesem wird - so meine ich - insinuiert, dass diejenigen, die ihre Verfahren nicht einfach schnell und glimpflich über die Bühne bringen wollen, einfach nur auf Zeit spielen und auf die absolute Verjährung ihrer (angeblichen) Taten setzen.

Bislang ist die Frage der Strafbarkeit von Cum Ex - Geschäften nicht abschließend geklärt. Entscheidungen des BFH und des BGH gibt es nämlich noch nicht. Es sind auch nicht alle Cum Ex - Konstellationen bzw. Gestaltungen identisch. 

Viel wichtiger aber ist, dass es das gute Recht eines jeden Beschuldigten ist, sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zu verteidigen. Ansatzpunkt hierfür ist u. a. der angebliche Schaden und die Einordnung dessen, was der jeweilige Beschuldigte denn zu den Geschäften beigetragen hat. Cum grano salis: Nicht jedes Rädchen im Getriebe ist auch strafrechtlich verantwortlich.

Es sollte den Redakteuren einer großen Tageszeitung gelingen, nicht alle Beschuldigten über einen Kamm zu scheren und die Bedeutung der Rechte eines in einem Strafverfahren Beschuldigten bei ihrer Berichterstattung zu würdigen.   








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