Montag, 14. Mai 2018

Es gibt sie noch, die guten Nachrichten: BFH bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des Nachzahlungszinssatzes von 6 %

Folgerichtig hat er in einem AdV-Verfahren zu IX B 21/18 den Antragstellern Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Allerdings bestehen die Zweifel des BFH nur für Verzinsungszeiträume ab 2015. Der Zinssatz  sei realitätsfern. Stimmt, kann man da nur sagen. Näheres finden Sie bei 


Ein guter Tag für den Steuerbürger!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen