Dienstag, 17. April 2018

Steuerrechtliche Ratschläge auf Facebook

Ich bin ja seit ein paar Wochen zurück "auf Facebook" und lese da den einen oder anderen Beitrag. Heute stolpere ich über den Beitrag eines Anwaltskollegen, der sich u. a. mit Arbeitsrecht, aber z. B. auch Verkehrsrecht beschäftigt.  Das ist ehrenhaft.

Er schreibt darüber, dass vermögende Deutsche mit weniger als 10 Millionen Schweizer Banken meiden sollten. Sie würden da nicht gut bedient und sollten daher mit ihrem Geld in Deutschland bleiben. Da würden sie als Mensch behandelt und zuverlässig betreut. Außerdem stelle sich die Frage, was zu tun sei, wenn die Formulare/Mitteilungen der ausländischen Bank nicht mehr zu den hiesigen Anforderungen passen.  

Mit Formulare/Mitteilungen meint er wahrscheinlich Erträgnisaufstellungen ausländischer Banken. Ja, die waren anfangs nicht so richtig gut. Aber jedenfalls die großen Banken in der Schweiz haben dazugelernt und auch die deutschen Pendants der Erträgnisaufstellungen sind lange nicht immer richtig. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand können Erträgnisaufstellungen ausländischer Banken von spezialisierten Beratern überprüft und angepasst werden. Ich kann da auf eine exzellente Steuerberaterin in meinem Netzwerk zurückgreifen.

Was die Beratung durch ausländische Banken und Vermögensverwalter anlangt, kann ich nur sagen: Es kommt darauf an. Es gibt - wie auch in Deutschland - sehr gute, gute, mittelmäßige und schlechte. Ich kenne Vermögensverwalter im Ausland gegen die sehen inländische alt aus und umgekehrt.

Und, dass für einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen (grundsätzlich) das Welteinkommensprinzip gilt, scheint der Kollege auch noch nicht gehört zu haben. 

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