Mittwoch, 20. Januar 2016

Rechtshilfe ohne Regeln?

Man lernt nicht aus. Gestern früh erhielt ich einen Anruf von einem Unternehmen, dass Handel mit Unternehmen in der ganzen Welt treibt. Die Steuerfahndung war mit sechs Personen und Notebooks nebst Druckern erschienen. Durchsuchungsbeschluss? Fehlanzeige!

Man müsse Zeugen vernehmen und zwar hier und jetzt. Klar, in einem Handelsunternehmen sitzen Geschäftsführer und Mitarbeiter natürlich den lieben langen Tag auf ihren Stühlen und warten auf die Steuerfahndung.

Ich versteig mich zu der rechtlich zutreffenden Anmerkung, dass selbst ein Durchsuchungsbeschluss nicht dazu berechtigen würde, Besprechungszimmer und dergleichen für Vernehmungen ohne Vorankündigung in Beschlag zu nehmen und vor allen Dingen die Steuerfahndung eine Vernehmung nicht erzwingen könne. Mir wurde geantwortet, dass man gerne sofort die zuständige Staatsanwältin informieren könne, die dann Vorladungen mit einer Frist von zwei Stunden aussprechen würde.

Ich frage mich nun, ob demnächst Hochzeiten oder auch Operationen abgesagt werden müssen, wenn die Steuerfahndung es eilig hat. Und versterben vor der Vernehmung dürfte auch rechtswidrig sein. 

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