Sonntag, 16. August 2020

"Wir kämpfen gegen die Zeit"

So titelt Focus online heute. Den Artikel findet man hier:


Vieles in dem Artikel ist bereits länger bekannt. Es wird aber auch eine wichtige Frage aufgeworfen: Steuerhinterziehung ist ein Vorsatzdelikt. Es reicht bedingter Vorsatz. Der Täter muss die Steuerverkürzung für möglich erachten und billigend in Kauf nehmen.

Einen solchen kann man sicher nicht jedem Bankmitarbeiter, der in die Geschäfte involviert war, unterstellen. Ich behaupte sogar, dass nicht jeder Vorstand einer ausländischen Bank, die die Geschäfte betrieben hat, im Einzelnen wusste, um was es ging. 


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