Samstag, 8. September 2018

Apotheker aufgepasst! Ende der Karriere durch Einsatz von Manipulationssoftware

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 06.07.2018 zu 7 K 5905/17 den Widerruf einer Apotheken-Betriebserlaubnis bestätigt.

Der Apotheker war durch eine Steuer-CD in den Blick der Steuerfahndung geraten. Im Rahmen der anschließenden Betriebsprüfung wurde dann auch der Einsatz einer Manipulationssoftware in der Apotheke aufgedeckt. Insgesamt wurde eine Steuerverkürzung von 238.000,00 EUR festgestellt. Dafür gab es im Strafverfahren 10 Monate auf Bewährung.

Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass steuerliche Unzuverlässigkeit einen Widerruf der Betriebserlaubnis rechtfertigt.

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