Fachanwalt für Steuerrecht | Thomas Wenzler | Köln bloggt zum Steuerstrafrecht
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Mittwoch, 14. August 2024
Donnerstag, 30. Mai 2024
Finanzamt und beA: Eine Reise ins digitale Absurdistan
Unter dieser Überschrift kommentiert der sehr geschätzte Kollege Dr. Markus Wollweber Pläne, § 87a AO zu ändern.
Den Beitrag findet man hier.
Ich habe mir überlegt, welche Pläne das BMF noch verfolgen könnte. Hier ein paar Beispiele:
1.
Einspruchsschriften von Rechtsanwälten und Steuerberatern sind ab dem 01.07.2025 postalisch auf selbstgeschöpftem Büttenpapier mit Wasserzeichen auf dem Postweg einzureichen.
2.
Ab dem 01.01.2026 sind Einspruchschriften dann zusätzlich notariell zu beurkunden.
3.
Ab dem 01.01.2027: Die Einspruchfrist wird auf drei Tage, nicht Werktage verkürzt. Der Zugang von Bescheiden ist stets der Freitag nach dem Bescheidsdatum. Das ist eine unwiderlegliche Vermutung.
In der Bundesregierung sind Minister der FDP vertreten, darunter der Finanzminister. Weiß der eigentlich, was seine Leute machen?
Absurdistan ist für die Pläne eine sehr freundliche Umschreibung.
Donnerstag, 25. April 2024
Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen
Genau mein Humor.
Hanno Berger war ein kleines Licht in dem ganzen Konstrukt und nicht der Spiritus Rector. Hat ja auch bloß zwei langjährige Haftstrafen bekommen. Und bei Christian Olearius ist es ähnlich.
Daneben haben auch noch ein
paar andere empfindliche Haftstrafen bekommen.
BFH
und BGH haben entschieden.
In Siegburg wird ein Gerichtsgebäude nur für Cum-Ex-Verfahren errichtet.
Frau Brorhilker hat(te) eine Abteilung mit 30
Leuten. Das ist mehr Personal als manche Staatsanwaltschaft ingesamt
hat.
Es gab und gibt Einziehungsmaßnahmen nach §§ 73 ff. StGB.
Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung können bis zu 42,5 Jahre verfolgt werden. Dafür hat der Gesetzgeber in zwei Schritten gesorgt.
Ganz
wichtig ist vor allen Dingen, Leute anzuklagen, die ganz sicher keinen
Fuß mehr auf deutschen Boden setzen und auch nicht ausgeliefert werden.
Und absolute Randfiguren muss man auch nach allen Regeln der Kunst
verfolgen. Oder einen Steuerschaden von 88,00 EUR als besonders schweren Fall mit einer Anklage, weil ein Kumpel im Finanzamt geholfen hat.
Mittwoch, 17. April 2024
Wir haben einen Abgrund von Steuerhinterziehung im Lande - frei nach Bundeskanzler Dr. Adenauer
Ein junger Mann mit Familie kommt auf die schlechte Idee, unrichtige Angaben in seinen Steuererklärungen zu machen. Er verursacht für die Jahre (Veranlagungszeiträume) 2015 bis 2018 Steuerverkürzungen in Höhe von 88,00 EUR, 2.206,00 EUR, 419,00 EUR und 147,00 EUR, insgesamt 2.860,00 EUR.
So weit so schlecht. Nun hat er sich bei seinen Steuererklärungen von einem Freund helfen lassen. Der arbeitet bei "seinem" Finanzamt. Es kommt eine Anklage wegen vier besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung, §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 3 AO. Der Freund ist ja ein Amtsträger.
Niemand in der stest am Rande des Zumutbaren arbeitenden Anklagebehörde verschwendet auch nur einen klitzkleinen Gedanken daran, dass die Verwirklichung eines Regelbeispiels nur ein Indiz für einen besonders schweren Fall ist.
Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle beträgt zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren. Sechs Monate für 88,00 EUR? Ernsthaft?
Nota bene: Der Steuerschaden ist schon vor gut drei Jahren ausgeglichen worden.
In den Kerker mit diesem Lumpen!
Dienstag, 9. April 2024
Steuergefährdung durch Rechnungssplitting – Insolvenzgefahr für Großhändler
Das ist der Titel meines Beitrags, der in der kommenden Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 5/2024, Otto-Schmidt-Verlag) erscheinen wird.
Freitag, 3. November 2023
Mittwoch, 23. August 2023
Update Richtsatzsammlung
Im AO-StB 8/2023 ist mein kleiner Beitrag zur Zukunft der Richtsatzsammlung des BMF zu finden. Hat sie eine? Meine Antwort lautet: NEIN!