Samstag, 3. Oktober 2020

UFED Cloud Analyzer - Rechtswidrige Online-Durchsuchung ohne Katalogtat und richterlichen Beschluss

Ermittlungsbehörden, insbesondere Steuerfahndungsstellen, sichern mit dem UFED Physical Analyzer von (u. a.) Tablets und Smartphones Zugangsdaten zu Online- und Clouddiensten wie z. B. ebay, Facebook und Google. Die gesicherten Daten werden dann an Amtsstelle in den UFED Cloud Analyzer eingelesen und genutzt, d. h. es wird fröhlich das jeweilige Profil durchsucht. Es könnten sogar Daten aufgespielt oder gelöscht werden. 

Das ist eine Online-Durchsuchung nach § 100b StPO und nichts anderes, auch wenn die betroffene Steuerfahdung meint, das Vorgehen sei durch § 110 Abs. 3 StPO geerechtfertigt. Nein, ist es nicht. Der Zugriff auf räumlich getrennte Speichermedien darf im Falle der Durchsicht eines elektronischen Speichermediums nur dann erfolgen, wenn ansonsten ein Datenverlust zu besorgen ist und der Zugriff vom zu sichtenden Speichermedium selbst aus erfolgt

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen