Mittwoch, 28. November 2018

Akteneinsicht nur in frisierte Akte?

Behörden arbeiten Akten gerne auf bevor sie Akteneinsicht erteilen.

Einen nach meiner Ansicht besonders dreisten Fall erlebe ich gerade in einem finanzgerichtlichen Verfahren. Ich beantrage Akteneinsicht, das Finanzgericht gewährt sie. Bei Einsichtnahme stelle ich dann fest, dass viele Seiten entnommen worden sind; ein Band der Akte fehlt ganz. Ich rüge das und erbitte eine Stellungnahme des Finanzamts. Das antwortet nun, dass einige Dinge rein interner Natur seien, die man nicht weitergeben dürfe, und andere Dokumente seien nicht entscheidungsrelevant. 

Soweit man sich auf das Steuergeheimnis berufe, diene das dem Schutz des Mandanten ...

Ich habe geantwortet - nicht besonders freundlich.

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