Samstag, 2. Juni 2018

Stilblüten anwaltlicher Korrespondenz

Ich setze mich gerade mit den Ansichten eines wackeren Kollegen aus dem Ruhrgebiet auseinander.

U. a. schreibt mir der Kollege, ich solle (endlich) bei meinen Antworten zu seinen Darlegungen sein Aktenzeichen angeben. Das Aktenzeichen werden zum Einscannen der Eingangspost benötigt.

Ich schreibe ihm  immer per E-Mail. Also E-Mail ausdrucken und einscannen, das ist effizient. Und dann auf die E-Mail per Fax antworten. Klasse!


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