A und B sind Brüder und zu je 50 % an der C GmbH und der D GmbH beteiligt. A und B wohnen in E. Dort haben auch die Gesellschaften ihren Sitz. A, B, C GmbH und D GmbH werden bei dem Finanzamt CLP geführt.
Die D GmbH erbringt für die C GmbH Leistungen, die sie mit einem Stundenverrechnungssatz abrechnet, der nach Auffassung des Betriebsprüfers zu niedrig ist. Das sei eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in allen Prüfungsjahren. Den Hinweis, dass die Steuersätze für die Gesellschaften identisch sind, die C GmbH aufgrund der angeblichen zu niedrigen Stundensätze ensprechend mehr Steuern zahle und die D GmbH dann eben etwas weniger, lässt ihn kalt. Die Ebene der Gesellschafter bezieht er auch nicht in seine Überlegungen ein. Sonst müsste er ja anerkennen, dass bei diesen kein Cent mehr ankommt. Oder etwas unscharf kürzer: Linke Tasche, rechte Tasche!
Bleibt zu erwähnen, dass der (nächste) Prüfer bei einer Anhebung des Stundenverrechnungssatzes mit einiger Wahrscheinlichkeit erklärt, nun sei dieser zu hoch. Das sei eine vGA "andersherum".
Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man lachen.