Donnerstag, 30. Mai 2024

Finanzamt und beA: Eine Reise ins digitale Absurdistan

Unter dieser Überschrift kommentiert der sehr geschätzte Kollege Dr. Markus Wollweber Pläne, § 87a AO zu ändern.

Den Beitrag findet man hier.

Ich habe mir überlegt, welche Pläne das BMF noch verfolgen könnte. Hier ein paar Beispiele:

 

1.

Einspruchsschriften von Rechtsanwälten und Steuerberatern sind ab dem 01.07.2025 postalisch auf selbstgeschöpftem Büttenpapier mit Wasserzeichen auf dem Postweg einzureichen.

 

2.

Ab dem 01.01.2026 sind Einspruchschriften dann zusätzlich notariell zu beurkunden.

 

3.

Ab dem 01.01.2027: Die Einspruchfrist wird auf drei Tage, nicht Werktage verkürzt. Der Zugang von Bescheiden ist stets der Freitag nach dem Bescheidsdatum. Das ist eine unwiderlegliche Vermutung. 

 

In der Bundesregierung sind Minister der FDP vertreten, darunter der Finanzminister. Weiß der eigentlich, was seine Leute machen? 

Absurdistan ist für die Pläne eine sehr freundliche Umschreibung.