Heute erreicht mich ein Schreiben eines Kölner Finanzamts. In einer GmbH soll es zu verdeckten Gewinnausschüttungen gekommen sein. Die will man meinem Mandant, der nicht an der GmbH beteiligt ist, zu 50 % zurechnen, weil er Buchführungsaufgaben für die GmbH erledigt hat.
Da will jemand ganz neue Wege an Gesetz und Rechtsprechung vorbei beschreiten und fordert obendrein auf, aus anderen Gründen eingelegte Einssprüche gegen Einkommensteuerbescheide zurückzunehmen, weil man ja nun diese neue Superduperrechtsauffassung vertritt.
Antwort: Machen wir nicht und melden im Übrigen - vor diesem Schreiben war ich für den Mandanten nur im Hinblick auf eine Haftungsinanspruchnahme tätig - Amtshaftungsansprüche an.